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AUFWENDUNGEN

 

Arbeitsstunden

 

Als anerkannter Verein im Kreisanglerverband Angermünde - Schwedt / Oder e.V. ist es für uns selbstverständlich vielfältige Arbeiten an allen Gewässern und Anlagen durchzuführen.

 

Wie in jedem anderen Verein geht man mit einer Mitgliedschaft in der AV Ortsgruppe Angermünde e.V. jedoch auch die Pflicht ein, die Vereinssatzung zu achten, sowie als Vereinsmitglied an etwaigen vereinsintern oder vereinsübergreifenden Arbeitseinsätzen mitzuhelfen. Hierzu bedarf es das Engagements aller Mitglieder unseres Vereins.

 

Wer muss zwingend Arbeitsstunden leisten? Der Grundsatz!

Grundsatz

Erbringen von Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege aller Gewässer ist die Grundlage zur Ausübung der Angelfischerei. Hierzu zählt das  Leisten von Arbeitsstunden an den Anglerheimen sowie vereinsübergreifend, wovon natürlich auch alle anderen Nutzer der Natur profitieren.

Alle Angler und Mitglieder in unserem Verein sind unter anderem für die

  • Hege und Pflege der Fischbeständen sowie Erhaltung der Flüsse und Seen.
  • Abwehr, Bekämpfung und Vorsorge schädlicher Einflüsse auf das Biotop unserer Vereinsgewässer und dem anliegendem Festland

verantwortlich und verpflichtend.

 

Anglerheim Angleranlage

In unserem Verein müssen Vereinsmitglieder Arbeitsstunden leisten die zusätzlich eines unserer Anglerheime bzw. Angelanlage nutzen. Das sind die Anglerheime / Angelanlagen am Wolletzsee, Mündesee, Bauernsee und Parsteinsee.

 

 

Warum sind wir verpflichtet Arbeitsstunden in den Anglerheimen / Angelanlagen zu leisten?

Wir haben als Pächter von Fischereirechten nicht nur das Recht auf Nutzung der Fischbestände und Nutzung der Angelanlagen, sondern auch die Verpflichtung unsere Gewässer und gepachteten Grundstücke zu hegen und zu pflegen. Hier ist es grundsätzlich verantwortend die Grundstücke und darauf befindlichen Gebäude vor einem desolaten Zusatnd zu bewahren.

 

Alle Mitglieder die zusätzlich eines unserer Anglerheime / Angelanlage nutzen, sind in dieser verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten.

Wieviel Arbeitsstunden muss ich leisten?

vereinübergreifende Arbeitseinsätze

es sind keine Arbeitsstunden vorgeschrieben

 

 

Anglerheime / Angleranlagen

Da sich unsere Anglerheime / Angelanlagen von der Größe und Anzahl der Mitglieder pro Anlage unterscheiden, ist demzufolge der erforderliche Leistungsaufwand unterschiedlich. Daraus ergeben sich pro Anlage verschiedene hohe Aufwendungen die von jedem Vereinsmitglied des benutzten Anglerheim  / Angelanlage zu erbringen ist.

Auskünfte über die zu erbringenden Leistungen können beim Gerätewart des jeweiligen Gewässers oder über den Vorstand eingeholt werden.