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ANGLERHEIM / VEREINSANLAGE

Anlage Parsteinsee

 

Der Parsteinsee ist kein DAFV Gewässer! Um die Vereinsanlage in unserem Verein nutzen zu können, ist die  Mindestanforderung  als Passives Mitglied (Passive DAFV Marke / ermäßigter Beitrag) neben der anfälligen Anlagengebühr erforderlich.

 

Die Angelberechtigungen für das Gewässer ist direkt beim Fischer zu beziehen.

 

Jerzy Przemus

16230 Serwest, Parsteinwerder 1

Telefon und Fax:033364 / 70030

 

 

Von unserem Verein wird lediglich das Anglerheim mit der Land- und Wasserpacht für die Liegeplätze der Angelboote verwaltet und gepflegt. Der Parsteiner See, auch Parsteinsee genannt, hat eine Fläche von ca. 1003 ha und ist somit das größte Gewässer im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die Wasserfläche ist komplett dem Landkreis Barnim zugehörig.

 

Unser Anglerheim liegt am nördlichem Seeufer in der Nähe von Herzsprung. Fast jedem Mitglied ist ein Liegeplatz zugewiesen.

 

Auf Grund der Größe und Tiefe des Gewässers sind viele Fischarten vertreten. Der Parsteinsee gilt als typisches Maränengewässer mit guten Erträgen an der Fischart "Kleine Maräne". Zu den Hauptfischarten gehören unter anderen Bitterling, Karausche, Schleie oder Brassen. Des Weiteren ist das Vorkommen an Barsche, Hecht und Welse weit verbreitet. Leider lässt das Aalvorkommen hier ein wenig zu wünschen übrig.

 

Besonderheit: Zufahrt zum Anglerheim:
Da nur auf dem Anglerheim Parkplätze zur Verfügung stehen, bitte im Vorfeld mit dem Gerätewart Kontakt aufnehmen.

 

 

 

folgende Naturschutzregeln im FFH Gebiet am Parsteinsee sind zu beachten

 

Zone naturverträglicher Erholungsnutzung:

  • ganzjähriger Bootsverkehr und Tauchen. Dabei sollte grundsätzlich ein Abstand von mindestens 50 m von der Röhrichtzone eingehalten werden. Bootseinlass, Angeln und Baden ist nur an offiziellen Stellen gestattet, da an diesen eingerichteten Stellen keine naturschutzfachlichen Erfordernisse zum besonderen Schutz bestehen.
  • das Befahren eines Bootes mit einem betriebenen Elektro -, oder Bezin- Motor ist nicht gestattet (Stand 08.2023)

 

 

 

Naturschonzone:

  • Ganzjährig keine Nutzung, wie z. B. Bootsverkehr, Angeln und Tauchen. Baden nur in den offiziell dafür vorgesehenen Bereichen zum Schutz der Characeen, Brutvögel, Libellen und Mollusken.

 

 

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