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Beiträge

 

allgemein

Die private Angelberechtigung ist die erworbene Tages -, oder Wochenkarte des zu beangelnden Zielgewässers oder die DAFV Mitgliedsmarke.


Der Mitgliedsvorteil in einem DAFV Verein liegt auf der Hand. Mit dem DAFV Beitrag ist es möglich alle DAFV - und Verbandsvertragsgewässer zu beangeln und die jeweiligen Angelanlagen unseres Vereines zu benutzen.

 

Wichtig zu wissen:
Eine DAFV Marke kann nur in Verbindung mit einer Fischereiabgabe durch eine Mitgliedschaft in einem organisiertem Verein erworben werden.

  

unsere Vereinsbeiträge

Aufnahmegebühren: 
Aufnahmegebühr in den Verein für Kinder und Jugendliche vom 8. bis 17. Lebensjahr10,- Euro

Aufnahmegebühr in den Verein Erwachsene ab den 18. Lebensjahr

 

10,- Euro

 

jährliche Beiträge: 
DAFV Marke Kinder und Jugendliche vom 8.-17.- Lebensjahr28,- Euro
DAFV Marke Erwachsene Vollzahler ab den 18.Lebensjahr71,- Euro

DAFV Marke Erwachsene Passivzahler ab den 18. Lebensjahr

 

46,- Euro

 

Sonstiges: 
DAFV Mitgliedsausweis3,- Euro

 

Es ist wichtig, dass Vereinsmitglieder sich bewusst sind, dass die Beiträge und Gebühren für den Verein eine finanzielle Grundlage bilden, um den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten und die Vereinsanlagen zu pflegen. Durch die fristgerechte Zahlung der Beiträge tragen die Mitglieder dazu bei, dass der Verein seine Aktivitäten und Angebote aufrechterhalten kann und die Vereinsanlagen für alle Mitglieder zugänglich und in gutem Zustand bleiben. 

 

erstellt Thomas Henning Stand 01.2022

Nutzung und Eintritt in einem Anglerheim / Angleranlage

Die jährliche Nutzungsgebühr für Mitglieder, die ein Anglerheim / Angleranlage nutzen möchten, variieren. folgende Kosten fallen an:

 

einmaliger Beitrag

  • Aufnahmegebühr

jährliche Beiträge

  • Jahresgebühr Anlage

  • Jahresgebühr Bootsliegeplatz (optional)

 

Infos über die Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr, Anlagenpacht oder Bootliegeplatz können über den Gerätewart oder dem Vorstand eingeholt werden

 

Wichtig zu Wissen

 

Der Nachweis des geleisteten DAFV-Beitrages ist Voraussetzung für die Entrichtung der Anlagengebühr! Der DAFV Mitgliedsbeitrag bildet die Grundlage für die Nutzung unserer Vereinsanlagen (Anglerheime). Gemäß der Vereinssatzung erlischt die Mitgliedschaft automatisch, und somit auch die Berechtigung zur Nutzung der Vereinsanlagen, wenn der Mitgliedsbeitrag ausbleibt oder nicht fristgemäß entrichtet wurde.

 

Möchte das Mitglied weiterhin die Vorteile einer Mitgliedschaft und die Nutzung der Vereinsanlage bei einem ausgebliebenen oder nicht fristgerechten Mitgliedsbeitrag genießen, ist eine erneute Aufnahme in unserem Verein und der Vereinsanlage notwendig. Dies bedeutet, dass das Mitglied eine erneute Anmeldung durch den Vereinsvorstand durchlaufen muss, um wieder als aktives Mitglied aufgenommen zu werden. Die erneute Aufnahme in den Verein kann als eine Art "Neuanmeldung" betrachtet werden. Es gelten hierbei dieselben Bedingungen wie bei einer ursprünglichen Anmeldung.

 

Beitrag erstellt durch Thomas Henning Stand 01.2022

Erwerben erweiterte Angelberechtigungen

sonstige Angelberechtigungen

Alle Infos und Bestellmöglichkeiten über die

 

- Große Oderangelkarte

- Gastangelkarten

 

können über den Vorstand eingeholt werden.

 

 

 

Beitragszahlung / Überweisungshilfen

 

 

 

Wichtige Hinweise zur Kassierung / Markenausgabe

  1. Für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge sind die Mitgliederversammlungen laut Einladung zu nutzen.

  2. Die Ausgabe der Angelberechtigungen oder DAFV-Mitgliedsmarken werden anhand der eingegangenen Zahlungen auf Grundlage der Kontoauszüge ausgegeben. Ein Überweisungsschein oder Überweisungsbeleg ohne eingegangene Zahlung auf unserem Vereinskonto wird nicht anerkannt! Bitte die Überweisung rechtzeitig tätigen.

  3. Die Nichtzahlung des Jahresmitgliedsbeitrages hat in letzter Konsequenz zur Folge, dass die Mitgliedschaft erlischt bzw. den fristlosen Ausschluss zur Folge hat. Es sei denn, das Mitglied erklärt schriftlich seinen Austritt aus dem Verein. Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein ist eine Austrittserklärung / Kündigung an den Ansprechpartnern des Präsidiums zu stellen.

  4. Für die Ausgabe bzw. Erwerb der DAFV-Mitgliedsmarke, wie auch diverser zusätzlicher Angelkarten (z.B.: die gestützte "Große Oderangelkarte" , Gastangelkarten usw.), ist eine gültige Fischereiabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen.

  5. sonstige Beiträge wie die Anlagengebühr und den Bootsliegeplatz für Anlagenmitglieder der Anglerheime, wird über den jeweiligen Gerätewarten in bar entrichtet.

  6. Für nicht geleistete Arbeitsstunden der Anlagenmitglieder, ist pro Stunde ein Entgelt zu entrichten. Dieses Entgelt ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich und wird bei dem Gerätewart in bar entrichtet.
    Bestehen in den Anlagen noch Außenstände, wird die DAFV Marke nicht ausgehändigt bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.